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Reise- und Aufenthaltskosten

Die Reise- und Aufenthaltskosten werden ausschließlich für SektionsleiterInnen übernommen, die eine funktionierende Sektion organisieren. Für sie sowie für ReferentInnen entfällt die Konferenzgebühr. Für alle ReferentInnen und TeilnehmerInnen gilt, dass sie für Reise- und Aufenthaltskosten selbst aufzukommen und sie selbst zu organisieren haben.

Wenn Ihr Referat jedoch in einer Sektion akzeptiert wurde, erhalten Sie vom Konferenzkoordinator, Wiss.Dir.Dr. Herbert Arlt ein Empfehlungsschreiben. Der Antrag an die jeweilige Einrichtung bzw. Fonds ist selbst durchzuführen.

DAS VERBINDENDE DER KULTUREN

WEBDESIGN: Peter R. Horn
LETZTE ÄNDERUNG: 2003-03-04