Trans Internet-Zeitschrift für Kulturwissenschaften 16. Nr. März 2006
 

9.7. Historische Quellen in geistlichen Archiven - Kontinuitäten und Diskontinuitäten
Herausgeber | Editor | Éditeur: Thomas Aigner (Diözesanarchiv St. Pölten)

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Katholische Archive in Ungarn zwischen 1950 und 1969(1)

Zur Überlieferungsgeschichte des Archivs der Erzdiözese Veszprém (Ungarn)

István Hermann (Veszprém, Ungarn, Archiv der Erzdiözese)

 

"Geschichtsquellen in kirchlichen Archiven" - das Sektionsthema hat für die Geschichtsforschung in Ungarn (bzw. im gesamten Karpatenbecken) eine größere Relevanz oder impliziert zumindest andersartige Fragestellungen als für die Geschichtsforschung anderer europäischer Länder. Westlich vom Karpatenbecken war weltliche Schriftlichkeit bereits im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit weit verbreitet, während in bestimmten Gebieten des historischen Ungarns (dies gilt aber im Allgemeinen auch für Mitteleuropa) die führende Rolle der kirchlichen Schriftlichkeit bis zum Ende des 19. Jahrhunderts erhalten blieb.

Dies zeigt sich z.B. in der Rolle der Beglaubigungsorte für die Schriftlichkeit in Ungarn (i.e. im historischen U.). Bis 1874 haben die Funktion öffentlicher Notariate in Ungarn die dafür gesetzlich bestimmten römisch-katholischen Kapiteln, Klöster und Konvente als sog. Beglaubigungsorte (loca credibilia) erfüllt. Das an diesen Beglaubigungsorten entstandene und - abgesehen von den rund 40 Jahren kommunistischer Diktatur - in den Archiven der katholischen Kirche aufbewahrte Schriftgut ist unentbehrlich unter anderem für die Erforschung der Sozialgeschichte Ungarns.

Das mittelalterliche Schriftgut der Kirchenarchive Ungarns (vor allem der Archive der katholischen Kirche) hat aber auch eine zusätzliche Bedeutung für die Überlieferungsgeschichte. Das im Mittelalter in Ofen befindliche königliche Archiv ist in der Zeit türkischer Herrschaft zugrunde gegangen (die Schriften wurden teils verbrannt, teils sind sie verschollen). Die ungarische Mittelalterforschung ist auf die Sichtung der Zweit- oder Drittexemplare der verloren gegangenen Quellen bzw. auf Versuche der Datenrekonstruktion in dezentral in Ungarn bzw. im Karpatenbecken liegenden Handschriftensammlungen angewiesen. Die reichsten Sammlungen mittelalterlicher Quellen - besonders im heutigen Staatsgebiet (Ungarns) - sind die katholischen Kirchenarchive (Esztergom/Gran, Pannonhalma/Martinsberg, Veszprém/Wesprim, Győr/Raab).

Nicht nur die Forschung, sondern auch die Forschungs- bzw. Kulturpolitik hatte stets und hat auch heute deshalb ein besonderes Interesse an Kirchenarchiven.

In meinem Vortrag möchte ich eine besondere Epoche der Beziehungen zwischen der "Forschungspolitik" und den Archiven der katholischen Kirche in Ungarn vorstellen: die Zeit zwischen 1950 und 1969. Bei der Darstellung der charakteristischen (und verallgemeinerbaren) Züge der Beziehungen zwischen Forschungspolitik und kirchlichen Archiven bringe ich Beispiele aus der Geschichte des Archivs der Diözese Veszprém.

Den zeitlichen Rahmen der vorzustellenden Epoche geben zwei Scheidepunkte der Geschichte der Kirchenarchive Ungarns: das Archivgesetz von 1950 und die Gründung der Landeszentrale Katholischer Sammlungen.

Die Begriffe: "Kontinuität und Diskontinuität" (die auch den Sektionstitel bilden) charakterisieren treffend die Archivgeschichte der etwa zwei Jahrzehnte nach dem 2. Weltkrieg.

Das nach der Errichtung der kommunistischen Diktatur im Jahre 1950 verabschiedete Archivgesetz hat die Existenzbedingungen der kirchlichen Archive grundsätzlich verändert. Ein Teil der in kirchlichem Besitz befindlichen Archive wurde ins staatliche Eigentum übergeführt und das Archivgesetz bot auch im Falle der in kirchlichem Besitz gebliebenen Archive zahlreiche Möglichkeiten zum staatlichen Eingriff. In den folgenden Jahrzehnten wurden diese Möglichkeiten von den staatlichen Organen auch genutzt. Die frühere breite Autonomie der Kirchenarchive, die auch durch das vor dem Ausbau der kommunistischen Diktatur im Jahre 1947 verabschiedete Archivgesetz garantiert war, wurde mit dem neuen Gesetz von 1950 also aufgehoben(2). Die Archive der aufgelösten Mönchsorden und der (erwähnten) Beglaubigungsorte wurden in staatlichen Besitz genommen(3). Im Besitz der katholischen Kirche sind nur die Privatarchive der Bistümer und Kapitel geblieben. Auch in ihrem Falle haben aber die durch das Gesetz offen gelassenen Hintertüren Raum für unmittelbaren staatlichen Eingriff geboten. Das Gesetz erkennt die Existenz von Archiven in privatem Eigentum an, erwähnt aber nicht explizit die Kirchenarchive. Kirchenarchive konnten in der Rechtsinterpretation zu zwei der 1950 festgelegten, mit jeweils unterschiedlichen Rechtsbefugnissen ausgestatteten und unterschiedliche Aufgaben erfüllenden Arc


hivtypen gezählt werden: zu den "Privatarchiven von nationalem Interesse" bzw. zu den "Dokumentationsstellen öffentlichen Interesses".(4) Trotz terminologischen Unterschieds (in der Bezeichnung der Archivtypen) - Archiv bzw. Dokumentationsstelle - bestand kein realer Unterschied im Bestand: im Sinne des Gesetzes haben beide Archivtypen historisch bedeutsames Schriftgut verwahrt. Der Unterschied lag in den staatlichen Vollmachten. Der Besitzer war in beiden Fällen verpflichtet, das Schriftgut zu verwahren und der Forschung zugänglich zu machen. Die Erfüllung dieser Aufgaben wurde staatlich kontrolliert. Während aber der Staat bei "Dokumentationsstellen öffentlichen Interesses" nur Kontrollbefugnisse hatte, konnte er über "Privatarchive von nationalem Interesse" bei unzulänglicher Verwaltung eine Sperre verhängen bzw. ihren Bestand in eines der öffentlichen Archive abliefern lassen.(5)

Eine Einstufung der Kirchenarchive in die Archivtypen hat das Gesetz nicht enthalten, sie wurde im Rahmen der Vollstreckungsverordnung vom Ministerium für Religions- und Unterrichtswesen vorgenommen. Gemäß der Verordnung vom August 1950(6) gehörten die Kirchenarchive zu den "Dokumentationsstellen öffentlichen Interesses". Diese Einstufung wurde vom Ministerium bereits im September (des gleichen Jahres) verändert, indem die Kirchenarchive in die Kategorie "Privatarchive von nationalem Interesse" eingeordnet wurden.(7)

Ziel dieser Abänderung war eindeutig die spätere Nutzung der staatlichen Vollmachten. Diese Annahme unterstützen die im Ministerium eingegangenen Meldungen mit Beschwerden über Behinderungen von Forschungsarbeiten bzw. über nicht fachgerechte Handhabung der Archivbestände. Die kirchenfeindliche Ausrichtung der Maßnahme hat die katholische Kirche - zumindest im Spiegel eines Rundschreibens von November des Jahres 1950 - zunächst nicht erkannt.(8) Knapp ein Jahr nach der Abänderung, im Herbst 1951 beschloss das Ministerium das Verhängen einer Sperre über die Archive der katholischen Kirche.(9) Von dieser Maßnahme waren die protestantischen Archive nicht betroffen(10). Zur Begründung des Verhängens der Sperre wurden einerseits fachliche Gründe genannt - wie die fehlende fachliche Qualifikation der Archivare bzw. die Verzögerung der Erstellung von Findmitteln.(11) Andererseits wurde mit der Erwähnung der Angst vor Dokumentenvernichtung bzw. der Verhinderung marxistischer Geschichtsforschung auch die politische Motivation der Maßnahme anerkannt. Im Falle von Wesprim/Veszprém ist die Unbegründetheit der fachlichen Kritikpunkte besonders klar zu erkennen. Der Bestand des Diözesenarchivs wurde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts geordnet und in den 30er Jahren sind zwei auch heute gut brauchbare Findbücher erschienen.(12) Die Mitarbeiter des Archivs waren zudem Archivare mit jahrzehntelanger fachlicher Erfahrung. Der Leiter des Staatlichen Archivs Veszprém hat am 3. September 1951, einen Tag vor der Durchführung der Maßnahme (!), in der Informationsbesprechung im Landeszentrum der Archive Bedenken wegen des Verhängens der Sperre zum Ausdruck gebracht. Er meinte, die Sperre würde die Fachleute des kirchlichen Archivs Veszprém an ihrer Arbeit hindern. Charakteristisch für die Situation, dass dies die einzige kritische Anmerkung in der Besprechung war. Am Folgetag wurde die Sperre über die Archive der katholischen Kirche verhängt. In praxi bedeutete dies eine doppelte Verwaltung: Die Archive waren mit zwei Schlüsseln gesperrt und die Archivgebäude konnten der Vertreter der katholischen Kirche und des zuständigen staatlichen Archivs nur gemeinsam betreten.(13)

Dieses System bot auch zum Mißbrauch Gelegenheit. In Wesprim hat der Delegat des Staatlichen Amtes für das Kirchenwesen - dies war das Organ staatlicher Kontrolle der Kirchen - im Frühling 1952 den Schlüssel vom Leiter des Staatlichen Archivs genommen, um im Diözesenarchiv in einem gewissen Fall eine Ermittlung durchzuführen.(14) Die doppelte Verwaltung blieb in leicht modifizierter Form bis zum Sommer 1957 bestehen.(15) Der Beschluss von der Aufhebung der doppelten Verwaltung wiederholt faktisch die Anforderungen des Gesetzes von 1950 an die Archiveigentümer und hebt diese, die Kirchen nachteilig betreffende Institution in Hoffnung auf eine künftige Erfüllung der erwähnten Anforderungen auf. Die Aufhebung der doppelten Verwaltung hängt vermutlich mit der politischen Entspannung (Milderung der Diktatur) in der zweiten Hälfte der 50er Jahre zusammen und fügt sich gut in den Prozess der Normalisierung der Beziehungen zwischen Staat und katholischer Kirche. Das Ziel des Entscheidungsorgans mag die Eliminierung einer Konfliktquelle gewesen sein, die zu unnötigen Konflikten zwischen Staat und katholischer Kirche führte. Weitere, politisch bedeutsamere Schritte des Milderungsprozesses folgten in der ersten Hälfte der 1960er Jahre. Die in Haft gehaltenen katholischen Priester wurden zu Beginn der 60er Jahre freigelassen bzw. es kam 1964 zu einem Abkommen zwischen Ungarn und dem Vatikan über die Stellung der katholischen Kirche.

Die Jahre der doppelten Verwaltung brachten auch langfristige Resultate. Die staatlichen Institutionen wurden mit der Erfassung des Bestands der Kirchenarchive bzw. mit der Ordnung dieses Schriftguts sowie mit der Zusammenstellung je eines ausführlichen Basisinventars für den internen Gebrauch beauftragt. In den meisten Archiven waren diese Inventare das erste übergreifende Findmittel - an mehreren Orten wurden sogar bis zu den 1990er Jahren keine neuen Verzeichnisse angelegt. Auch wir führen in Wesprim heute die Revision anhand dieses Inventars durch und es ist die Grundlage unseres bald erscheinenden neuen Inventars. Nebst Erstellung der Basisinventare der Kirchenarchive wurde zum ersten Mal der Versuch unternommen, das in den Pfarreien verwahrte Schriftgut zu ermessen. In diese Zeit fällt der Anfang der Mikroverfilmung des wertvollsten Schriftguts der katholischen Kirche: der Schriften aus der Zeit vor 1711.

Weniger die Willkürlichkeit staatlicher Eingriffe als vielmehr die fachliche Arbeit charakterisiert die Zeit der Milderung. Im Jahrzehnt nach 1957 kommt es in Wesprim zu keinen offenen staatlichen Eingriffen, sondern es entstehen allmählich Formen der fachlichen Kooperation. In Wesprim wird ab 1959 vom Kirchenbezirk jährlich eine regelmäßige Summe für die Sachausgaben des Archivs bereitgestellt.(16) Auch der Forschungsverkehr setzt in dieser Zeit ein. Die Genehmigung zur Forschung war eine Rechtsbefugnis des Bischofs - die diesbezüglichen Anträge finden sich unter den bischöflichen Schriften. Anfangs wurden jährlich nur 1-2 Forschungsgenehmigungen für das Archiv beantragt - überwiegend von Mitarbeitern akademischer Institute. Die Zahl der Anträge stieg in den 60er Jahren an. Auffallend viele Anträge auf Leihgaben sind beim Kirchenbezirk in den 60er Jahren eingegangen. Das Landesarchiv, das Nationalmuseum, lokale und regionale Archive und Museen haben für Ausstellungen um einige wertvollere Urkunden gebeten(17) - ein Zeichen der Fortsetzung der archivalischen Ordnungsarbeit und der Vertiefung fachlicher Beziehungen. Die Notwendigkeit gemeinsamer, koordinierter Arbeit ist von kirchlichen Behörden und staatlichen Organen, allen voran vom ungarischen Landesarchiv gleichermaßen erkannt worden. Parallel zur Anfertigung der Microfiche-Versionen(18) waren ab den 1960er Jahren auch zur Restaurierung des gefährdeten Archivguts immer mehr Möglichkeiten gegeben.(19) Im Jahre 1969 - und somit haben wir das Ende des untersuchten Zeitraums erreicht - hat die römisch-katholische Kirche die Landeszentrale katholischer Sammlungen gegründet, mit der Aufgabe der Koordinierung der fachlichen Arbeit der Sammlungen, unter anderem der Archive in kirchlichem Besitz. (Es sei angemerkt, dass auch die Gründung einer zentralen Koordinationsstelle evangelischer bzw. die Umorganisierung der zentralen Koordinationsstelle reformierter Handschriftensammlungen in diese Zeit fallen.) Im gleichen Jahr veranstaltete das Ungarische Landesarchiv eine mehrmonatige Weiterbildung für Kirchenarchivare. Die Art der Beziehung zwischen Staat und Kirchenarchiven hat sich verändert, die fachlichen Gesichtspunkte und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit sind in den Vordergrund getreten. Der Prozess dauert bis heute fort.(20) Zurückblickend kann man von einer kontinuierlichen Entwicklung der Kirchenarchive sprechen, mit zeitweiligen Schwankungen und einem kurzen Bruch in den 1950er Jahren.

 

Fazit:

In den (hier) behandelten etwa zwei Jahrzehnten zeichnen sich zwei sehr unterschiedliche Wege der Annäherung staatlicher Organe an die Kirchenarchive ab. Die erste Hälfte der 1950er Jahre ist durch offene staatliche Eingriffe und die Ignorierung traditioneller Werte charakterisiert. Die staatlichen Vorschriften, die oft auch staatliche Archive vor schwierige Aufgaben stellten, waren aber nicht ohne Ergebnis. Das wichtigste Resultat ist vielleicht die Erstellung der Basisinventare. Die in dieser Zeit verfolgten gewaltsamen Methoden verschlechterten aber weiter die Beziehung zwischen Staat und Kirche und waren langfristig hinderlich für die fachliche Kooperation. Zwar ließ die Intensität der sowohl den kirchlichen wie auch den staatlichen Archiven aufgezwungenen "Kooperation" nach 1957, der Einstellung offener staatlicher Eingriffe nach. Die neue Situation erwies sich aber langfristig als fruchtbringend. Die Wirkungen der in den 1960er Jahren auf fachlichen Grundlagen entstandenen Partnerbeziehungen(21) sind bis heute deutlich spürbar. Die in dieser Zeit aufgebauten institutionellen und informellen Beziehungen ermöglichten die reibungslose Integration der Kirchenarchive in das ungarische Archivsystem nach der grundlegenden Veränderung des politischen Systems im Jahre 1990.

© István Hermann (Veszprém, Ungarn, Archiv der Erzdiözese)


ANMERKUNGEN

(1) Ich möchte hier János Németh für die bei der Übersetzung geleistete Hilfe danken.

(2) Gesetz Nr. XXI aus dem Jahre 1947. Zitiert in Borsa (1956).

(3) Ihre Ablieferung erfolgte aber an vielen Orten erst Jahrzehnte später. (Auch in Veszprém wurden die betreffenden Bestände erst in den 1970er Jahren dem Komitatsarchiv abgeliefert.) Der Grund dafür war, dass über die Errichtung von Bezirksarchiven, in die man die Archive der Beglaubigungsorte hätte abliefern müssen, das gleiche Gesetz verfügte. Es gab also keine Zielorte der Ablieferung des verstaatlichten Schriftguts. Nachdem 1952 auf die Errichtung der Bezirksarchive verzichtet wurde, hat die doppelte Verwaltung die staatlichen Ansprüche befriedigt. Vgl. Borsa (1956) Auf der anderen Seite kämpften selbst die Komitatseinrichtungen mit Mangel an Räumlichkeiten und Fachleuten, so dass die Verfügung des Gesetzes an mehreren Orten erst Jahrzehnte später durchgesetzt werden konnte.

(4) Die beiden anderen Gruppen - öffentliche Archive; Dokumentensammlungen öffentlicher Behörden und Ämter - umfassten offensichtlich nur Institutionen im Staatseigentum.

(5) Gesetzesverordnung Nr. XXIX aus dem Jahre 1950.

(6) Verordnung Nr. 1610-26/1950 (8.8.1950) des Ministeriums für Religions- und Unterrichtswesen.

(7) Verordnung Nr. 1610-44/1950 (24.9.1950) des Ministeriums für Religions- und Unterrichtswesen.

(8) "Es ist aus dem Obigen ersichtlich, dass die verkündeten 3 Verordnungen zunächst keine große Gefahr für die Kirchenarchive bringen. Auch künftig lassen sich größere Eingriffe der Staatsgewalt abwenden, wenn unsere Archive unter der Leitung entsprechender Fachleute in Ordnung gehalten werden." VÉL AD 2000-71/1950. (Staatliche Verordnungen im Betreff Kirchenarchive, Székesfehérvár, November 1950 [ohne Tagesdatum]) Man muss hinzufügen, dass das Ungarische Episkopat beim Minister bereits am 6. Februar 1951 gegen die Verordnung protestierte - jedoch ohne Erfolg. S. die Antwort des Ministers für Religions- und Unterrichtswesen József Darvas, VÉL AD 2000-37/1951 (21.3.1951).

(9) István Bikki und János Lakos (Bikki-Lakos 1990) haben einige Quellen über die Umstände des Verhängens der Sperre veröffentlicht.

(10) Der Grund dafür war laut Erinnerung des Zuständigen, dass in dieser Zeit sowohl im Evangelischen Landesarchiv als auch in der Ráday-Sammlung der Reformierten Kirche aus ihrer Lehrer- oder Forscherstelle aus politischen Gründen entlassene, anerkannte Historiker tätig waren: dort Elemér Mályusz, hier Kálmán Benda und später Tamás Esze. Borsa (1990).

(11) Zum Teil liegen die Gründe darin, dass zunächst die Kriegsschäden behoben werden mussten. Der Schriftverlust katholischer Kirchenarchive im Krieg betrug im Landesverhältnis etwa 5-10%. Auf der anderen Seite zerfiel die Archivordnung fast völlig. Vgl. Borsa 156. Ein diesbezügliches Beispiel aus Wesprim: VÉL AD 2826/1945., 1700-3/1947.

(12) Lukcsics Pél: A veszprémi székeskáptalan levéltára [Das Archiv des Veszprémer Domkapitels]. In: Levltári Közlemények. Lukcsics Pál: A veszprémi püspöki levéltár [Das bischöfliche Archiv Veszprém]. In: Levéltári Közlemények [Beiträge zum Archivwesen] 9 (1931), 151-181.

(13) Dies hatte auch technische Schwierigkeiten zur Folge wie es sich aus dem bereits zitierten Protokoll der Informationsbesprechung im Landeszentrum der Archive vom 3.9.1951 herausstellt. Ernő Lakatos, Leiter des Öffentlichen Archivs des Komitats Pest hat auf folgendes hingewiesen: "Die Schlösser sind in technischer Hinsicht problematisch. Es gibt insgesamt sechs unterschiedliche Schlösser, sie sind nummeriert und überall zu erhalten. In diesem Fall ist die Sicherheitt nicht gewährleistet. Iván Borsa: Wir haben ausschließlich an Wertheim Schlösser gedacht. Ernő Lakatos: Sie sind nicht erhältlich. Iván Borsa: Auch dies muss vor Ort mit dem Beauftragten für Kirchenwesen geklärt werden ..." BIKKI-LAKOS (1990a) 43. (Quelle Nr. 3).

(14) BIKKI-LAKOS (1990a) 46. (Quelle Nr. 9) 1.3.1952.

(15) 1953 wurde die doppelte Verwaltung des nach 1923 entstandenen Schriftguts (das also jünger als 30 Jahre ist) - unter Berufung auf die Persönlichkeitsrechte - abgeschafft. Diese Schriften wurden unter die ausschließliche Verwaltung der Kirchen gestellt. Borsa (1956).

(16) VÉL AD 2000-117/1959.

(17) Ein herausgegriffenes Beispiel: 1966 hat sich das Historische Museum Budapest vier Urkunden für eine Ausstellung ausgeliehen. VÉL AD 2000-54/1966.

(18) Zu dieser Zeit begann z.B. die Verfilmung der Matrikeln aus der Zeit vor 1895. Vgl. VÉL AD 2000-15/1960 und 2000-194/1964.

(19) Der Bischof von Csanád hat zur Erfassung des gefährdeten Kartenguts aufgerufen (VÉL AD 2000-37/1962).

(20) Auf die Bedeutung des Jahres 1969 hat zuerst Miklós Veres aufmerksam gemacht. Veres (1975).

(21) Die Schwierigkeiten der Herstellung partnerschaftlicher Beziehungen nach den 50er Jahren spiegeln sich auch in einem kurzen Bericht über die Kirchenarchivar-Fortbildung aus dem Jahre 1969. Hier hielt man es für hervorhebenswert, dass zwischen den Mitarbeitern der Kirchenarchive und des Landesarchivs während des Intensivkurses eine kollegiale und gar freundschaftliche Atmosphäre entstand. Veres (1970).


9.7. Historische Quellen in geistlichen Archiven - Kontinuitäten und Diskontinuitäten

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For quotation purposes:
István Hermann (Veszprém, Ungarn, Archiv der Erzdiözese): Katholische Archive in Ungarn zwischen 1950 und 1969. In: TRANS. Internet-Zeitschrift für Kulturwissenschaften. No. 16/2005. WWW: ../../../index.htmtrans/16Nr/09_7/hermann16.htm

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